Rechtliche Aspekte
Seit dem Beitritt verschiedener OST-europäischer Länder zur EU in Verbindung mit dem
Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 ist sowohl
die Entscheidung osteuropäischer Betreuungskräfte als auch die Arbeit
selbständiger Betreuungskräfte aus diesen osteuropäischen Ländern unter
bestimmten vertraglichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland legal.
Es gibt allerdings nur drei legale Möglichkeiten:
1. Betreuungskräfte, die bei
einer EU-Dienstleistungsfirma angestellt sind und von dieser Firma nach
Deutschland entsendet werden - Formular A 101 notwendig.
2. Betreuungskräfte, die in der
EU ein GEWERBE angemeldet haben und meist über Agenturen nach Deutschland
vermittelt werden.
3. Haushaltshilfen, die durch
die Bundesagentur für Arbeit nach Deutschland vermittelt werden.
Diese drei Möglichkeiten sind
dann legal, wenn die entsprechende gesetzlichen Bestimmungen eingehalten
werden. Um die Legalität und Vertragsordnung kümmert sich unsere Agentur.
Unsere Agentur vermittelt die
Kräfte, die in EU ein GEWERBE angemeldet haben. Diese Dienstleistungsfreiheit
ermöglicht es diesen Kräften, überall in EU eine Tätigkeit durchzuführen, wenn
diese nur vorübergehend ausgeführt wird. In vielen EU- Mitgliedsländern,
Tschechien und Slowakei gehören dazu, ist Vorausetzung für eine Gewerbeanmeldung
der Eintritt in eine Sozialpflichtversicherung. Unsere Kräfte zahlen Steuern
und soziale Beiträge selbst. Ausserdem sind für Deutschland versichert,
besitzen Kranken- , Unfall- und Haftpflichtversicherung.