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Rechtliche Aspekte

Seit dem Beitritt verschiedener OST-europäischer Länder zur EU in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 ist sowohl die Entscheidung osteuropäischer Betreuungskräfte als auch die Arbeit selbständiger Betreuungskräfte aus diesen osteuropäischen Ländern unter bestimmten vertraglichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland legal.

Es gibt allerdings nur drei legale Möglichkeiten:

1. Betreuungskräfte, die bei einer EU-Dienstleistungsfirma angestellt sind und von dieser Firma nach Deutschland entsendet werden - Formular A 101 notwendig.

2. Betreuungskräfte, die in der EU ein GEWERBE angemeldet haben und meist über Agenturen nach Deutschland vermittelt werden.

3. Haushaltshilfen, die durch die Bundesagentur für Arbeit nach Deutschland vermittelt werden.

Diese drei Möglichkeiten sind dann legal, wenn die entsprechende gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Um die Legalität und Vertragsordnung kümmert sich unsere Agentur.

Unsere Agentur vermittelt die Kräfte, die in EU ein GEWERBE angemeldet haben. Diese Dienstleistungsfreiheit ermöglicht es diesen Kräften, überall in EU eine Tätigkeit durchzuführen, wenn diese nur vorübergehend ausgeführt wird. In vielen EU- Mitgliedsländern, Tschechien und Slowakei gehören dazu, ist Vorausetzung für eine Gewerbeanmeldung der Eintritt in eine Sozialpflichtversicherung. Unsere Kräfte zahlen Steuern und soziale Beiträge selbst. Ausserdem sind für Deutschland versichert, besitzen Kranken- , Unfall- und Haftpflichtversicherung.